Bebauungsplan Nr. 61 "Transformationsstandort Biblis - Teilbereich II"
Transformationsstandort Biblis - Teilbereich II
Bauleitplanung der Gemeinde Biblis
Bebauungsplan Nr. 61 „Transformationsstandort Biblis – Teilbereich II“ in Biblis und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis hat in ihrer Sitzung am 09.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 61 „Transformationsstandort Biblis – Teilbereich II“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Zugleich wurde die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ergeben sich aus der Kartendarstellung. Die räumlichen Abgrenzungen können vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an bei der Gemeindeverwaltung Biblis, Bauverwaltung, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis, Zimmer 2.10, während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Biblis verfolgt das Ziel, im Umfeld des Kraftwerksstandortes zusätzliche Flächen für eine zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklung bereitzustellen. Damit sollen der Transformationsprozess unterstützt, neue wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven eröffnet und Biblis als Energie-, Technologie- und Wirtschaftsstandort nachhaltig gestärkt werden.
Konkreter Anlass für die Bauleitplanung ist die beabsichtigte Ansiedlung eines Rechenzentrums. Mit diesem Vorhaben besteht die Chance, Biblis als Standort digitaler Infrastruktur zu entwickeln. Die Planung soll aber nicht ausschließlich auf das Data Center ausgerichtet werden, sondern einen langfristig tragfähigen planungsrechtlichen Rahmen für weitere gewerbliche Nutzungen schaffen, die in einem funktionalen Zusammenhang mit dem unmittelbar angrenzenden Laserfusionshub stehen. Neben dem Data Center und weiteren gewerblichen Nutzungen im Zusammenhang mit dem Laserfusionshub sollen auch zusätzliche Anlagen zur Energieerzeugung planungsrechtlich ermöglicht werden. Aufgrund der Anbindung an das Übertragungsnetz der Amprion, der bereits vorhandenen verkehrlichen Erschließung, Gas- und Wasserinfrastruktur bestehen hierfür grundsätzlich günstige Standortvoraussetzungen.
Das Plangebiet ist derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Die vorgesehene Entwicklung kann aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs sowie des hiermit verbundenen städtebaulichen Regelungsbedarfs nicht hinreichend durch die Zulassung einzelner Außenbereichsvorhaben gesteuert werden. Insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die räumliche Zuordnung und gegenseitige Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen, die Erschließung sowie die technische Ver- und Entsorgung bedürfen einer verbindlichen städtebaulichen Ordnung.
Zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Steuerung der vorgesehenen Standortentwicklung soll daher ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Bauleitplanverfahren sind insbesondere die räumliche Zuordnung und die gegenseitige Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen zu prüfen sowie die berührten städtebaulichen, verkehrlichen, immissionsschutzrechtlichen und umweltbezogenen Belange zu ermitteln, zu bewerten und sachgerecht abzuwägen.
Da der Bebauungsplan mit den vorgesehenen Nutzungen nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, ist zugleich eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden.
68647 Biblis, 14.10.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Biblis
Großmann, Bürgermeister