Bebauungsplan Nr. 60 "Transformationsstandort Biblis - Teilbereich I"

Transformationsstandort Biblis - Teilbereich I

Bauleitplanung der Gemeinde Biblis

Bebauungsplan Nr. 60 „Transformationsstandort Biblis – Teilbereich I“ in Biblis und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis hat in ihrer Sitzung am 09.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 60 „Transformationsstandort Biblis – Teilbereich I“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Zugleich wurde die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ergeben sich aus der Kartendarstellung. Die räumlichen Abgrenzungen können vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an bei der Gemeindeverwaltung Biblis, Bauverwaltung, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis, Zimmer 2.10, während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Der Kraftwerksstandort Biblis befindet sich infolge der Stilllegung und des Abbaus des

Kernkraftwerks in einem umfassenden Transformationsprozess. Parallel zum fortschreitenden Abbau soll der Standort schrittweise zu einem zukunftsorientierten Energie-, Forschungs- und Technologiestandort entwickelt werden.

Einen wesentlichen Planungsanlass bildet die Entscheidung des Bundesministeriums für

Forschung, Technologie und Raumfahrt, Biblis als Hauptstandort des Laserfusionshubs

auszuwählen. Das Darmstädter Unternehmen Focused Energy beabsichtigt, in Biblis einen zentralen Laserfusions-Campus zu entwickeln, an dem Wirtschaft, Forschung und Innovation gebündelt werden. Der Standort kann damit eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung und Industrialisierung der Laserfusion in Deutschland einnehmen.

Neben den für die Erforschung, Entwicklung, Erprobung und industrielle Anwendung der

Laserfusion erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sollen im Plangebiet auch solche

Anlagen und Nutzungen ermöglicht werden, die der Durchführung und Unterstützung des

fortlaufenden Abbaus des Kraftwerksstandortes dienen. Darüber hinaus soll der

planungsrechtliche Rahmen für weitere Anlagen zur Energieerzeugung geschaffen werden. Hierzu zählt insbesondere ein bereits in Planung befindliches gasbefeuertes

Spitzenlastkraftwerk.

Zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Steuerung dieser

Standortentwicklungen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Bauleitplanverfahren sind insbesondere die räumliche Zuordnung und die gegenseitige Verträglichkeit der

vorgesehenen Nutzungen zu prüfen sowie die berührten städtebaulichen, verkehrlichen,

immissionsschutzrechtlichen und umweltbezogenen Belange zu ermitteln, zu bewerten und sachgerecht abzuwägen.

Da die beabsichtigte Entwicklung nicht vollständig aus den derzeitigen Darstellungen des

Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, ist zugleich eine Änderung des

Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur

Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden.

 

68647 Biblis, 14.10.2026

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Biblis

Großmann, Bürgermeister


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