Bebauungsplan Nr. 60 "Transformationsstandort Biblis - Teilbereich I"
Transformationsstandort Biblis - Teilbereich I
Bauleitplanung der Gemeinde Biblis
Bebauungsplan Nr. 60 „Transformationsstandort Biblis – Teilbereich I“ in Biblis und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis hat in ihrer Sitzung am 09.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 60 „Transformationsstandort Biblis – Teilbereich I“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Zugleich wurde die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ergeben sich aus der Kartendarstellung. Die räumlichen Abgrenzungen können vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an bei der Gemeindeverwaltung Biblis, Bauverwaltung, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis, Zimmer 2.10, während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Kraftwerksstandort Biblis befindet sich infolge der Stilllegung und des Abbaus des
Kernkraftwerks in einem umfassenden Transformationsprozess. Parallel zum fortschreitenden Abbau soll der Standort schrittweise zu einem zukunftsorientierten Energie-, Forschungs- und Technologiestandort entwickelt werden.
Einen wesentlichen Planungsanlass bildet die Entscheidung des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt, Biblis als Hauptstandort des Laserfusionshubs
auszuwählen. Das Darmstädter Unternehmen Focused Energy beabsichtigt, in Biblis einen zentralen Laserfusions-Campus zu entwickeln, an dem Wirtschaft, Forschung und Innovation gebündelt werden. Der Standort kann damit eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung und Industrialisierung der Laserfusion in Deutschland einnehmen.
Neben den für die Erforschung, Entwicklung, Erprobung und industrielle Anwendung der
Laserfusion erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sollen im Plangebiet auch solche
Anlagen und Nutzungen ermöglicht werden, die der Durchführung und Unterstützung des
fortlaufenden Abbaus des Kraftwerksstandortes dienen. Darüber hinaus soll der
planungsrechtliche Rahmen für weitere Anlagen zur Energieerzeugung geschaffen werden. Hierzu zählt insbesondere ein bereits in Planung befindliches gasbefeuertes
Spitzenlastkraftwerk.
Zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Steuerung dieser
Standortentwicklungen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Bauleitplanverfahren sind insbesondere die räumliche Zuordnung und die gegenseitige Verträglichkeit der
vorgesehenen Nutzungen zu prüfen sowie die berührten städtebaulichen, verkehrlichen,
immissionsschutzrechtlichen und umweltbezogenen Belange zu ermitteln, zu bewerten und sachgerecht abzuwägen.
Da die beabsichtigte Entwicklung nicht vollständig aus den derzeitigen Darstellungen des
Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, ist zugleich eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden.
68647 Biblis, 14.10.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Biblis
Großmann, Bürgermeister