Ratten im Kanal – ein hausgemachtes Problem?


Ratten im Kanal – ein hausgemachtes Problem?

Wie erfolgt die Rattenbekämpfung?

Die Rattenbekämpfung in Biblis (Verbandsgebiet des KMB) erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Der KMB bzw. die von ihm beauftragte Fachfirma setzt Giftköder (Rodentizide) nur nach vorherigem Monitoring und dokumentiertem Befallsnachweis ein. Eine befallsunabhängige oder vorbeugende Dauerbeköderung ist gesetzlich nicht zulässig. Die Köder werden ausschließlich in gesicherten und deutlich gekennzeichneten mobilen Köderschutzboxen ausgelegt. Der Einsatz erfolgt zeitlich begrenzt und wird von einem beauftragten Fachbetrieb regelmäßig kontrolliert und fachgerecht dokumentiert. Die eingesetzten Giftköder sind sogenannte Blutgerinnungshemmer (Antikoagulanzien), deren Wirkung zeitverzögert eintritt. Ratten sind äußerst intelligente und misstrauische Tiere. Da die Wirkung der Köder erst nach mehreren Tagen einsetzt, können sie keinen direkten Zusammenhang zwischen der Kö-deraufnahme und dem Tod ihrer Artgenossen herstellen.

Wissenswertes über Ratten

  • Die zwei heimischen Arten sind die Wanderratte und die Hausratte.
  • Die Hausratte wurde weitestgehend von der Wanderratte verdrängt.
  • Ist der Schwanz länger als der Körper, handelt es sich um eine Hausratte. Ist er kürzer als der Körper, handelt es sich um eine Wanderratte.
  • Ratten sind scheu, vorsichtig sowie schlau und neugierig. Sie können sehr gut klettern und schwimmen.
  • Als soziale Tiere leben sie immer in Gruppen von bis zu 100 Tieren und haben einen Bewegungsradius rund um den Rattenbau von bis zu 500 m.
  • Die Wanderratten sind vorwiegend Erdbodenbewohner, so dass sich ihr Lebensraum meistens im Bereich der Abwasserkanäle, Keller und sehr oft auch in Wassernähe befindet.
  • Das Vorkommen von Wanderratten ist außerdem abhängig von einer Futterquelle in der näheren Umgebung. Wanderratten sind Allesfresser, bevorzugen jedoch pflanzliche Nahrung.

Infektionsrisiko

Ratten sind Krankheitsüberträger. Insbesondere der Kontakt mit Kot und Urin kann Infekti-onskrankheiten verursachen. Rattenkot ist spindelförmig und ca. 1-2 cm lang.

Vorbeugende Maßnahmen

  • Keine Essensreste in die Toilette oder in den Abfluss werfen.
  • Organische Abfälle und Speisereste sind ausschließlich über die Biotonne oder nur in fest verschlossenen und unzugänglichen Kompostbehältern zu entsorgen.
  • Nahrungs- und Futtermittel, auch Saatgut, nicht offen zugänglich aufbewahren.
  • Wilde Müllkippen und quellende Abfallbehälter vermeiden. Mülltonnen und Abfallbehälter fest verschlossen halten.
  • Auf saubere und hygienische Verhältnisse im Wohnumfeld achten.
  • Gelbe Säcke bis zum Abholtermin geschützt lagern und erst kurz vor der Abholung auf die Straße stellen.
  • Keine wild lebenden Tiere füttern – von den Futtermittelresten können auch Ratten profitieren.
  • Bei Geflügel- und Tierhaltung auf dem Grundstück Futterstellen sauber halten und überschüssige Futterreste entfernen. Ratten dürfen keinen Zugang zum Tierfutter bekommen.
  • Futterstellen / Futterampeln für Vögel sind unzugänglich für Ratten anzubringen. Vogelfutter nicht auf den Boden fallen lassen und nur tagsüber füttern. Den Behälter nach der Fütterung leeren.
  • Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten, um Ratten so keinen Unterschlupf zu gewähren.

Was ist zu tun, wenn Sie Rattenbefall feststellen?

Auf öffentlichen Flächen

Informieren Sie den KMB über den Mängelmelder

unter www.kmb-bensheim.de/maengelmelder,

über die Mängelmelder-App oder telefonisch

unter 06251 109642.

Der KMB prüft nach der Meldung, ob ein Rattenbefall vorliegt und ob gezielte Bekämpfungs-maßnahmen erforderlich sind. Eine Bekämpfung mit Giftködern erfolgt ausschließlich bei nachgewiesenem Befall, zeitlich begrenzt und unter Einsatz gesicherter Köderschutzboxen, insbesondere im Bereich der Kanalisation und in Wassernähe.

Auf Privatgrundstücken

Grundsätzlich sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Rattenbekämpfung auf ihrem

Grundstück verantwortlich.

Bei Rattenbefall muss eine zertifizierte Schädlingsbekämpfungsfirma mit entsprechendem Sachkundenachweis beauftragt werden. Der KMB berät hierbei gerne.

Der Einsatz von hochwirksamen Rattengiften durch Privatpersonen ist gesetzlich verboten. Unsachgemäße Anwendungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und stellen eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar.

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