Neue Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen ab dem 01.09.2026
Verkehrsrechtliche Anordnungen werden immer dann erforderlich, wenn aus besonderen Gründen in den Straßenverkehr eingegriffen werden muss. Dazu gehören beispielsweise Straßenarbeiten, Baustellen, Umzüge, Veranstaltungen oder die Einrichtung von Halteverboten. Mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt, wie der Verkehr während einer solchen Maßnahme geregelt und gelenkt wird. Dazu können etwa Verkehrszeichen, Absperrungen, Umleitungen oder Halt- und Parkverbote angeordnet werden.
Grundlage für die Gebührenfestsetzung ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Diese sieht für verkehrsrechtliche Anordnungen einen entsprechenden Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen die Gebühren durch die zuständige Behörde festgesetzt werden können. Die nun beschlossene Anpassung berücksichtigt, dass die Gebühren über einen längeren Zeitraum unverändert geblieben sind. Gleichzeitig soll damit dem entstandenen Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung und Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen angemessen Rechnung getragen werden.
Die neuen Gebühren gelten ab 01.09.2026 und können hier eingesehen werden.
