Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni


Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hundehalter gegen die Leinenpflicht im Gemeindegebiet verstoßen und ihre Hunde frei laufen lassen. Insbesondere auf den Dammkronen und den Feldwegen werden Verstöße festgestellt. Um den Nachwuchs heimischer Wildtiere zu schützen, gelten in der Brut- und Setzzeit lokale Auflagen für Hundehalter.Die Leinenpflicht hat die Gemeinde Biblis in ihrer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit geregelt.

Als Brut- und Setzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und aufziehen. Bei Vögeln ist es die Zeit des Nestbaus, des Brütens und der Aufzucht ihrer Jungvögel. Bei anderen Wildtieren ist es die Phase, in der sie ihren Nachwuchs in die Welt setzen und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Gerade in diese Zeit sind Wildtiere besonders störungsanfällig, weshalb spezielle Schutzmaßnahmen, wie die Leinenpflicht für Hunde, eingeführt wurden.

Allein die bloße Anwesenheit eines Hundes kann genügen um Wildtiere zu gefährden. So verlassen zum Beispiel Bodenbrüter wie Feldlerchen oder Rebhühner bei Gefahr fluchtartig ihren Brutplatz. Während ihrer Abwesenheit kann das Gelege auskühlen oder Nesträubern zum Opfer fallen.

Rehkitze und Hasenkinder warten in ihren Verstecken auf die Rückkehr ihrer Mütter. Stöbert ein Hund sie auf sind sie völlig schutzlos. Auch wenn sie unverletzt bleiben kann alleine ein fremder Geruch dazu führen, dass Eltern ihre Jungtiere aufgeben.

Anderseits droht auch Hunden Gefahr. Bachen verteidigen ihren Nachwuchs vehement. Trifft ein Hund auf eine Wildschweinmutter mit Frischlingen ist mit einem Angriff zu rechnen.

Wir bitten daher alle Hundehalter eindringlich, ihrer Verantwortung nachzukommen und ihre Hunde während dieser sensiblen Zeit anzuleinen – zum Schutz unserer heimischen Tierwelt und nicht zuletzt auch im eigenen Interesse.

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