Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung


§ 1
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 v.H.
2. für die Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 2
Die vorstehendenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2024.

§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Biblis, den 07.03.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Biblis
Bürgermeister Volker Scheib