Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich nach §97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach §92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt 2026.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und der dazugehörende Haushaltsplan sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Biblis veröffentlicht unter
https://www.biblis.eu/rathaus/ortsrecht/haushaltsplan/
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.
