Aufruf zur Bewerbung für die Integrations-Kommission in der Gemeinde Biblis
Die Gemeinde Biblis sucht für die neue Legislaturperiode (2026 bis 2031) neun engagierte und sachkundige Bürger/innen für die Mitarbeit in der Integrations-Kommission. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Anliegen und Interessen der ausländischen Einwohner/innen bei den Entscheidungen der Gemeinde berücksichtigt werden. Gleichzeitig möchte sie ein gutes Miteinander, den gegenseitigen Austausch und die Integration in Biblis weiter stärken.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit
Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 86 Abs. 3 und 4 sowie § 89 der Hessischen Ge-
meindeordnung:
- Gewählt werden können ausländische Einwohner/innen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
- Deutsche Staatsangehörige können ebenfalls gewählt werden, wenn sie die deutsche Rechts-stellung als ausländische/r Einwohner/in im Inland erworben haben oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Wenn Sie sich für die Mitarbeit in der Integrations-Kommission interessieren, melden Sie sich bitte bis
spätestens 11. Oktober 2026 per E-Mail an parlament@biblis.eu oder postalisch an den Gemeindevor-
stand der Gemeinde Biblis, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und Ihr Engagement für ein gutes Miteinander in Biblis.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Biblis
Großmann, Bürgermeister
