Zusammen die Zukunft des Kreises gestalten


Kreis Bergstraße (kb). Vor wenigen Tagen erst verschwand der zweite Kühlturm des ehemaligen Kernkraftwerks in Biblis. Insgesamt werden die Rückbauarbeiten noch bis in die Mitte der 2030er Jahre andauern. Aber wie kann und sollte das Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks in Zukunft entwickelt und genutzt werden? Mit dieser Frage beschäftigen sich der Kreis Bergstraße, die Gemeinde Biblis und die Wirtschaftsförderung Bergstraße gemeinsam mit der RWE Nuclear GmbH und der Hessen Trade & Invest GmbH. „Es gilt, bereits jetzt die Weichen für die zukünftige Nutzung dieses Geländes zu stellen. Der Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerks in Biblis bietet uns die einmalige Chance, unseren Landkreis zukunftsgerichtet gewerblich zu entwickeln“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Die Flächen, die im Kreis noch weiterentwickelt werden können, sind knapp. Dabei gibt es viel Bedarf an Flächen zum Wohnen, aber auch für Gewerbe. Besonders für die gewerbliche Nutzung würde sich das rund 60 Hektar große Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks hervorragend eignen.“

Derselben Meinung sind auch die Gemeinde Biblis, die Wirtschaftsförderung Bergstraße, die Hessen Trade & Invest GmbH sowie die RWE Nuclear GmbH, die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist. Ihre gemeinsame Bestrebung ist es, dass das Gebiet in Zukunft nachhaltig gewerblich genutzt wird und dabei für alle Beteiligten eine hohe Wertigkeit erfährt. Der Kreis Bergstraße hat daher gemeinsam mit der Gemeinde Biblis, der Wirtschaftsförderung Bergstraße, der RWE Nuclear GmbH und der Hessen Trade & Invest GmbH eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben, in dem die fünf Akteure sich darauf einigen, noch in diesem Jahr eine Kooperationsvereinbarung zu verabschieden. In dieser Vereinbarung soll dann geklärt werden, wer Träger des Prozesses sein wird, wie die Finanzierung der Neuentwicklung der Flächen in Biblis aussehen könnte und ob hierfür Fördermittel genutzt werden könnten. Darüber hinaus soll in der Kooperationsvereinbarung der gesamte Prozess definiert werden, ebenso wie die zu beteiligenden Akteure. Einen konkreten Zeitplan soll die Vereinbarung ebenfalls enthalten. Weitere Inhalte der Kooperationsvereinbarung werden zudem die Vorbereitung einer Ausschreibung für einen Projektsteuerer, die Durchführung des Prozesses sowie die Umsetzung der Ergebnisse sein.

Denkbar wäre zum Beispiel, dass die Fläche dazu genutzt wird, um Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien im Kreis Bergstraße anzusiedeln. So könnte eine Wertschöpfungskette im Bereich der Erneuerbaren im Kreis aufgebaut werden, als Ersatz für die bisherige Kernenergie. Ob dies jedoch tatsächlich die Zukunft des ehemaligen Kernkraftwerks sein wird, wird von Kreis, Gemeinde, Wirtschaftsförderung, RWE und Hessen Trade & Invest im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung gemeinsam erarbeitet werden.

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