Briefwahlantrag

Anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Hierüber werden alle Wahlberechtigten mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahllokal und der laufenden Nummer unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf der Rückseite dieses Schreibens können Sie die Ausstellung eines Wahlscheines / Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.

Der Webservice „Wahlschein im Internet“ steht Ihnen im Zeitraum vom 29.04.2024 bis einschließlich 04.06.2024 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur in diesem Zeitraum der Wahlschein über das Internet beantragt werden kann.

Wahlscheine können in einer persönlichen Vorsprache, schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail) oder durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, den 07.06.2024, 18 Uhr, die Ausstellung von Wahlscheinen beantragen.

Nur im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine am Samstag 08.06.2024 von 10-12 Uhr (Eingang Altes Rathaus, E.26) und am Wahlsonntag, bis 15 Uhr (Rathaus, E.26) beantragt werden.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Hier gehts zum Wahlscheinantrag (Briefwahl)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt