Feststellung über das Ausscheiden einer Gemeindevertreterin und das Leerbleiben des Sitzes in der Gemeindevertretung gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes


Nachdem Frau Renate Wetzel ihr Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt hat und von den nächsten noch nicht berufenen Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Wahlvorschlag der CDU schriftlich erklärt wurde, das Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung nicht anzunehmen, ist der Wahlvorschlag der CDU erschöpft.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 KWG bleibt der Sitz somit unbesetzt und die gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung verringert sich für die verbleibende Wahlzeit von „23“ auf „22“.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte Einspruch gemäß §§ 25 bis 27 KWG erheben. Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.

Scheib

Gemeindewahlleiter

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