Hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
In der
Gemeinde Biblis
Landkreis Bergstraße
ist die Stelle des
HAUPTAMTLICHEN BÜRGERMEISTERS (m/w/d)
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Biblis hat rund 9.000 Einwohner und besteht aus drei Ortsteilen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 26. Oktober 2025 von den Bürgerinnen/Bürgern der Gemeinde Biblis für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Erreicht keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 9. November 2025 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die bei dem ersten Wahlgang die höchste Stimmzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.
Die Amtszeit beginnt am 1. April 2026.
Die Besoldung erfolgt nach der Hessischen Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit, in der Besoldungsgruppe A 16. Zusätzlich wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht oder nach § 32 Abs. 2 HGO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 18. August 2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim besonderen Wahlleiter der Gemeinde Biblis, 68647 Biblis, Darmstädter Straße 25, Rathaus, Wahlamt, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich, bzw. diese können auch unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 18. August 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis besteht derzeit folgende Sitzverteilung: CDU 11 Sitze, SPD 7 Sitze, FLB 4 Sitze, Liste Scheib 1 Sitz.
Die amtliche Bekanntmachung des Wahltages und des Tages der Stichwahl sowie die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 12.06.2025 auf der Homepage der Gemeinde Biblis, als amtlichen Bekanntmachungsorgan, öffentlich bekannt gemacht worden und kann zusätzlich unter der oben genannten Anschrift, telefonisch unter 06245/28-23 oder per E-Mail unter wahl@biblis.eu angefordert bzw. zu den Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.
Biblis, 12.06.2025 gez. Ameis
Besonderer Wahlleiter
Gemeinde Biblis
Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis
Tel. 06245/28-0 – Fax 06245/28-77
wahl@biblis.eu – www.biblis.eu