Verwaltungsvereinbarung über die Aufgabenübertragung zur Ausstellung des Handwerkerparkausweises
Ab sofort können Bibliser Handwerksbetriebe den digitalen Handwerkerparkausweis (Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO) der Metropolregion Rhein-Neckar bei der Stadt Lampertheim beantragen. Er ist zwölf Monate gültig. Nach einer Übergangszeit werden die analogen Ausweise zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
Der Ausweis soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, vor allem, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind. Er gilt in allen Land-kreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis, die Tech-nologieRegion Karlsruhe sowie die kreisfreien Städte Neustadt, Frankenthal, Heidel-berg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Speyer und Worms.
Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraus-setzungen erfüllen:
• der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen,
• der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein,
• der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird,
• die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.
Der Parkausweis bietet erhebliche Vorteile für die Handwerksbetriebe in der Region. Seit seiner Einführung müssen die Inhaber nicht mehr für jede Kommune eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern kön-nen diese auch gebietsübergreifend nutzen, was die Bürokratie insbesondere für klei-nere und mittlere Unternehmen reduziert und so den Arbeitsalltag erleichtert. Der digita-le Ausweis wird wie der analoge weiterhin in allen 15 Landkreisen und kreisfreien Städ-ten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter https://hwpa.de/