Stellv. Ortsgerichtsvorsteher /-in (m/w/d) für das Ortsgericht Biblis gesucht!


Die Ortsgerichte in Hessen sind zuständig für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, für die Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, für Nachlasssicherungen und für Schätzungen von Immobilien und Grundstücken.

Die Mitglieder des Ortsgerichts müssen ihren Wohnsitz in Biblis haben. Sie werden von der Gemeindevertretung gewählt und dem Amtsgericht zur Ernennung vorgeschlagen. Die Ernennung durch den Direktor des Amtsgerichts Lampertheim erfolgt für eine Amtszeit von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn die/der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin / der Stellv. Ortsgerichtsvorsteher ist ehrenamtlich tätig und dem Amtsgericht Lampertheim unterstellt.

Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin / des Stellv. Ortsgerichtsvorstehers Biblis senden ihre schriftliche Bewerbung bitte

bis spätestens Montag, den 17. Juni 2024,

per Mail an hauptamt@biblis.eu oder an den Gemeindevorstand der Gemeinde Biblis, Allgemeine Verwaltung, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis.

Nähere Informationen zu den persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung werden auf der Homepage der Gemeinde Biblis unter https://www.biblis.eu veröffentlicht.

Der Gemeindevorstan
Der Gemeinde Biblis
Scheib, Bürgermeister