Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit sowie aufgrund der Afrikanischen Schweinepest


Um den Nachwuchs heimischer Wildtiere zu schützen, gelten in der Brut- und Setzzeit lokale Auflagen für Hundehalter.

Als Brut- und Setzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und aufziehen. Bei Vögeln ist es die Zeit des Nestbaus, des Brütens und der Aufzucht ihrer Jungvögel. Bei anderen Wildtieren ist es die Phase, in der sie ihren Nachwuchs in die Welt setzen und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Gerade in diese Zeit sind Wildtiere besonders störungsanfällig, weshalb spezielle Schutzmaßnahmen, wie die Leinenpflicht für Hunde, eingeführt wurden.

Allein die bloße Anwesenheit eines Hundes kann genügen um Wildtiere zu gefährden. So verlassen zum Beispiel Bodenbrüter wie Feldlerchen oder Rebhühner bei Gefahr fluchtartig ihren Brutplatz. Während ihrer Abwesenheit kann das Gelege auskühlen oder Nesträubern zum Opfer fallen.

Rehkitze und Hasenkinder warten in ihren Verstecken auf die Rückkehr ihrer Mütter. Stöbert ein Hund sie auf sind sie völlig schutzlos. Auch wenn sie unverletzt bleiben kann alleine ein fremder Geruch dazu führen, dass Eltern ihre Jungtiere aufgeben.

Anderseits droht auch Hunden Gefahr. Bachen verteidigen ihren Nachwuchs vehement. Trifft ein Hund auf eine Wildschweinmutter mit Frischlingen ist mit einem Angriff zu rechnen.

Die Leinenpflicht hat die Gemeinde Biblis in ihrer Satzung über den Leinezwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit geregelt.

Nicht nur aufgrund der Brut- und Setzzeit ist es wichtig, dass Hunde angeleint werden. Derzeit grassiert die Afrikanische Schweinepest.

Die Gemeinde Biblis liegt in der Sperrzone II (Infizierte Zone). Gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen sind Hunde zwischen der A5 und der B 38 (außerhalb geschlossener Ortschaften), unabhängig von der Brut- und Setzzeit, an der Leine zu führen.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und Haustiere ungefährlich. Sie ist für Haus- und Wildschweine in der Regel tödlich.  Beim Gassi gehen mit dem Hund kann Virusmaterial aufgenommen und verbreitet werden. Deshalb gilt die Leinenpflicht.

Um die hier lebenden Wildschweine daran zu hindern, in andere Gebiete abzuwandern und das Virus weiter zu verbreiten, wurde außerdem ein Zaun aufgebaut. Dieser Zaun steht unter Strom. Deshalb sollte unbedingt Abstand gehalten werden.

Weitere Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest sowie alle derzeit erlassenen Allgemeinverfügungen gibt es auf folgender Internetseite:

https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/afrikanische-schweinepest/

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