Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)


Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Gemeinde Biblis keine Kenntnis mehr über diese Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert. 

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, wird insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt empfohlen.

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden. Die Erteilung einer Genehmigung zur Sperrung einer Straße/eines Platzes im öffentlichen Verkehrsraum bleibt hiervon unberührt ist ist weiterhin zu beantragen.

Die Gemeinde Biblis setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.

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