Rücksicht und Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk Hinweise für einen unfallfreien Start ins neue Jahr
Feuerwerk an Silvester ist eine Tradition und schön anzusehen. Doch die Silvesterkracher können auch gefährlich sein. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung auf ihrer Internetseite (www.bam.de) Hinweise, an denen man geprüftes Silvesterfeuerwerk – im Einzelhandel erhältlich von Montag (29. Dezember) bis Mittwoch (31. Dezember) – erkennen kann.
Zur eigenen und aller Sicherheit sollten folgende Regeln beachtet werden:
Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine
Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
„Blindgänger“ nicht erneut zünden.
In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die
Rufnummer 112 verständigen.
Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Laut der Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch für die unmittelbare Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass auch der "Josephs-Buckel", unter welchem die Bahnlinie hindurchführt, als besonders brandempfindliche Anlage gilt und somit das Abbrennen dort ebenfalls verboten ist.
