Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025 Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk
Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde.
Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neu zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen Gewerbeamt.
Dafür wurde die Gewerbeordnung geändert, dies soll beim Bürokratieabbau in Deutschland helfen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt im Rathaus Biblis wenden.