Interkommunale Zusammenarbeit - Vollzug des Prostituiertenschutzgesetz Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zwischen dem Kreis Bergstraße und der Gemeinde Biblis


Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Biblis bereits in den letzten fünf Jahren Gebrauch gemacht. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2025 einem erneuten Abschluss einer  Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zwischen dem Kreis Bergstraße und der Gemeinde Biblis für weitere fünf Jahre zugestimmt

Die Vereinbarung kann hier aufgerufen werden. Diese ist auch in Papierform im Rathaus, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis niedergelegt und kann  dort während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


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