AusschüsseZur Vorbereitung ihrer
Beschlüsse kann die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Die
Einrichtung eines Finanzausschusses ist zwingend vorgeschrieben. In den
Ausschusssitzungen werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereitet. Die
Hessische Gemeindeordnung verpflichtet die Ausschüsse, in der Sitzung der
Gemeindevertretung Bericht über die Tätigkeit in den Ausschüssen zu erstatten.
Am Ende dieses Berichtes wird in der Regel ein ausformulierter
Beschlussvorschlag vorgetragen. Die Ausschüsse sind in erster Linie Hilfsorgane
der Gemeindevertretung. Sie können nur dann bindende Beschlüsse fassen, wenn
ihnen von der Gemeindevertretung Angelegenheiten zur Beschlussfassung übertragen
wurden.
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