Größere Personengruppen, die nicht bei Verwandten oder direkt in kommunalen Einrichtungen unterkommen können, werden zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen (EAEH) aufgenommen. Hier wird ihre Identität
festgestellt, außerdem erfahren die Geflüchteten medizinische Behandlung und erhalten ein Impfangebot. Die Menschen, die privat oder in Kommunen unterkommen, sollen sich bei der zuständigen Meldebehörde registrieren und nach Inkrafttreten des EURatsbeschlusses zur Massenzustrom-Richtlinie bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Im Bedarfsfall können sie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
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