Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Biblis für das Gebiet um das Rathaus und den Bahnhof
§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts Der Gemeinde Biblis steht zur Sicherung der
städtebaulichen Entwicklung im Sinne des
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung
erstreckt sich auf folgende Grundstücke: (2) Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung sind die Lagepläne vom 28.02.2018 (Anlage 1 und 2) maßgebend.
§ 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Der Gemeindevorstand
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