Bauleitplanung der Gemeinde Biblis - Bebauungsplan Nr. 45 „Helfrichsgärtel III“ - 1. Änderung“Mit der Änderung soll in einem Teilgebiet die zulässige Zahl der Wohneinheiten erhöht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 655, 656, 659, 660 und 661 in der Flur 4, Gemarkung Biblis mit einer Gesamtgröße von 2.565 m² (siehe nebenstehende Abbildung). Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der o.g. Entwurf der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, vom 04.02.2019 bis einschließlich 06.03.2019 im Rathaus der Gemeinde Biblis,
Darmstädter Straße 25, Zimmer 2.10 während der Dienststunden sowie nach
Vereinbarung öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt. Die Dienststunden liegen
wie folgt:
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift im o.g. Dienstzimmer gebracht werden. Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Biblis (www.biblis.eu) abgerufen werden. Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Biblis, den 25. Januar 2019 Der Gemeindevorstand |