Lebenspartnerschaft - Aufhebung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.

    Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.


Zuständige Abteilungen

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