Straßenreinigung ist Bürgerpflicht


Leider muss vereinzelt festgestellt werden, dass die Reinigung nicht immer so vorgenommen wird, wie es die Straßenreinigungssatzung verlangt. Häufig liegt es an Unkenntnis, weshalb wir über diesen Weg alle Verpflichteten informieren wollen.

Laut der Straßenreinigungssatzung müssen Grundstückseigentümer die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig, und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Die Straßenreinigungspflicht umfasst dabei auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub usw.

Es ist wichtig, die Abflussrinne sauber zu halten, um das Abfließen von Regenwasser in den Kanal sicherzustellen. Außerdem sollen auf dem Gehweg oder in der Abflussrinne wildwachsende Pflanzen, wie etwa Löwenzahn, entfernt werden, da andernfalls der Belag Schaden nehmen kann.

Jeder möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben und sich sicher auf den öffentlichen Wegen bewegen können. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir daher um Beachtung der gültigen Reinigungssatzung. 

Diese finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Biblis unter

Ortsrecht – Satzungen – Satzung über die Straßenreinigung

Ihre Kommunalpolizei der Gemeinde Biblis

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