Nachrücken einer Bewerberin in die Gemeindevertretung von Biblis
Auf Grund der Wahl und des Amtsantritts von Herrn Bürgermeister Konstantin Großmann am 01.04.2026 rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) für Herrn Konstantin Großmann
Frau Dagmar Ochsenschläger,
wohnhaft in 68647 Biblis, Rheinstraße 15,
aus dem Wahlvorschlag der CDU in die Gemeindevertretung nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter/der Besonderen Gemeindewahlleiterin einzureichen.
Biblis, den 16.04.2026
Holdefehr
Besondere Gemeindewahlleiterin