Zum Alten Wasserwerk 3 - 2. Entwurf
Zum Alten Wasserwerk 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB „Zum Alten Wasserwerk 3“
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Zum Alten Wasserwerk 3“ wurde geändert. Entsprechend dem geplanten Vorhaben umfasst der Geltungsbereich nur noch das Flurstück Nr. 127/2. Da der Bebauungsplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) geändert wurde, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis in ihrer Sitzung am 08.02.2023 beschlossen auf der Grundlage eines 2. Entwurfs des Bebauungsplanes eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Nordheim, in der Flur 1 das Flurstück Nr. 127/2 teilweise.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Artenschutzgutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Biblis wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB und in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 4 PlanSiG in der Zeit vom 04.05.2023 bis einschließlich 04.06.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Biblis (https://www.Biblis.eu/bauenundwohnen/bebauungsplaene/) eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im selben Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Biblis, Darmstädter Straße 25, an der Information gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Biblis auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an bauamt@Biblis.eu, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.
Erfordernis und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Auf dem Grundstück „Zum Alten Wasserwerk 3“ soll durch die Errichtung eines Wohngebäudes auf einer bisher unbebauten Fläche in 2. Reihe eine Nachverdichtung stattfinden.
Die Vorhabenträger Patrick und Melanie Lorenz, Zum Alten Wasserwerk 3, 68647 Biblis haben ein mit der Verwaltung der Gemeinde Biblis und der Denkmalschutzbehörde des Kreises Bergstraße abgestimmtes städtebauliches Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Wohnhauses und eines Ersatzbaus für eine denkmalgeschützte Scheune erarbeiten lassen.
Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die bauliche Entwicklung auf dem Grundstück kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kann angewandt werden, weil die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO unterhalb des Grenzwertes für ein beschleunigtes Verfahren von 20.000 m² liegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB).
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Gemeinde Biblis hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Biblis oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Biblis oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Biblis oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Biblis, den 21.04.2023
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Biblis
Bürgermeister
B-Plan "Zum Alten Wasserwerk" - 2 Entwurf