Bebauungsplan Nr. 40 "Südufer Westteil Riedsee" - 1. Änderung

Südufer Westteil Riedsee

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biblis hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB am 08.02.2023 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südufer Westteil Riedsee Biblis“ als Satzung beschlossen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Biblis unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.