⇑ / Verkehr mit Mietwagen – GenehmigungLeistungsbeschreibungWenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Mietwagen durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Eine Beförderung mit Mietwagen liegt vor, wenn ein Pkw im Ganzen zur Beförderung gemietet wird und mit welchem eine Fahrt durchgeführt wird, dessen Zweck, Ziel und Ablauf durch den Mieter bestimmt wird. Anders als beim Verkehr mit Taxen, dürfen Sie im Verkehr mit Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die an Ihrem Betriebssitz oder in Ihrer Wohnung eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages muss der Mietwagen grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. VoraussetzungenDie Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn
Welche Unterlagen werden benötigt?Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten:
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen. Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:
Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses, verlangen.
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 50,00 Euro und höchstens 500,00 Euro. Welche Fristen muss ich beachten?Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Eingang bei der Genehmigungsbehörde zu entscheiden. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf in einem den Antragstellern mitzuteilenden Zwischenbescheid um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der Drei-Monats-Frist darf höchstens 3 Monate betragen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird. Rechtsgrundlage
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