⇑ / Verkehr mit Mietwagen – GenehmigungLeistungsbeschreibungFür die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen. Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Allgemeine Unterlagen:
Welche Gebühren fallen an?Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
Welche Fristen muss ich beachten?Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. RechtsgrundlageZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |