⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrzeugzulassung / Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)LeistungsbeschreibungSeit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Welche Fristen muss ich beachten?Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen anschließend wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs oder die Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs verwenden möchten, ist unbedingt eine Reservierung des Kennzeichens erforderlich. Diese Reservierung kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, nicht aber bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Die Reservierung ist befristet bis zu 12 Monaten möglich und kostenpflichtig. Rechtsgrundlage
RechtsbehelfUnmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Anträge / FormulareWas sollte ich noch wissen?Eine erneute Zulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren unproblematisch möglich. Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist vor der erneuten Zulassung die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich. Diese umfasst seit dem 01.01.2010 auch die Untersuchung des Abgasverhaltens (Abgasuntersuchung - AU). Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |