⇑ / Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragenLeistungsbeschreibungVon dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind nur solche Tätigkeiten ausgenommen, die der Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Feiertagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung dienen, wie z.B.:
Ansonsten benötigen Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber eine Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. In den folgenden Konstellationen können Sie eine Bewilligung zur Abweichung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen bei den hessischen Regierungspräsidien beantragen:
im Handelsgewerbe an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen (z. B. die Durchführung von Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäufer)
an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern (z. B. sehr hoher Krankenstand, verspätete Materiallieferung)
an einem Sonntag im Jahr zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur. Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und über den Antrag Sonn- oder Feiertagsarbeit entschieden. Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, dem Sonn- und Feiertagsschutz und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt. Welche Fristen muss ich beachten?Es gibt keine gesetzliche Frist für die Stellung des Antrages. Der Antrag sollte jedoch rechtzeitig, vor dem beabsichtigten Termin der Sonn- oder Feiertagsarbeit gestellt werden. Rechtsgrundlage§ 13 Absatz 3 Nr. 2a, 2b und 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Sie finden die Rechtsgrundlage im Internet auf der Seite Gesetze im Internet Was sollte ich noch wissen?Zur Vereinfachung der Kommunikation und zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie bei der Einreichung des Antrages einen Ansprechpartner in Ihrem Betrieb benennen und dessen Kontaktdaten angeben. Zugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |