⇑ / Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit BehinderungenLeistungsbeschreibungSie möchten die Befreiung von der bzw. die Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie ein gültiges „Beiblatt zur Erlangung der Kfz-Steuervergünstigung zum Schwerbehindertenausweis“. Dieses erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie örtlich zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Bei diesem Personenkreis wird kein Kfz-Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis benötigt; hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises Was muss ich beachten:
Welche Gebühren fallen an?Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist kostenlos. RechtsgrundlageAnträge / FormulareDie Beantragung sowohl der Beiblätter als auch der Steuervergünstigung kann formlos erfolgen. Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |