⇑ / LagepläneLeistungsbeschreibungFür die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung, sofern die Vorhaben nicht nach § 63 HBO freigestellt sind. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO) bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag ist, soweit erforderlich, nach dem Bauvorlagenerlass (BauVorlE) ein Liegenschaftsplan einzureichen. Rechtsgrundlage
Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |