⇑ / Bescheinigung in SteuersachenLeistungsbeschreibungBescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie zum einen keine Steuerrückstände beim Finanzamt haben, zum anderen aber z. B. auch ihren steuerlichen Erklärungspflichten fristgerecht nachkommen. Die Bescheinigung wird im Sprachgebrauch auch als „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bezeichnet. Bescheinigungen in Steuersachen sollen vom zuständigen Finanzamt immer dann erteilt werden, wenn ein Nachweis der Zuverlässigkeit ausdrücklich gesetzlich gefordert wird, z. B.
Ohne ausdrückliche gesetzliche Vorgabe soll eine Bescheinigung nur erteilt werden, wenn sie von erheblichem Interesse für den Antragsteller ist. Dem Finanzamt ist deshalb mitzuteilen, für welchen Zweck die Bescheinigung begehrt wird. Dem Finanzamt ist deshalb mitzuteilen, für welchen Zweck die Bescheinigung begehrt wird. Welche Unterlagen werden benötigt?Mitzubringen sind
Welche Gebühren fallen an?Die Bescheinigung in Steuersachen ist gebührenfrei. Welche Fristen muss ich beachten?Für einen Antrag auf Ausstellung einer „Bescheinigung in Steuersachen“ gelten keine Fristen. Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde bzw. des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen. RechtsgrundlageZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |