⇑ / Fachkundenachweis Taxi- und MietwagenverkehrLeistungsbeschreibungWenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
VoraussetzungenVoraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung"). Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen. Rechtsgrundlage
Zugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |