Steuern und GebührenGrundsteuer Die Grundsteuer wird jährlich auf den Grundbesitz (Grundstücke und Gebäude) erhoben und von den Gemeinden vereinnahmt. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Unterteilt wird die Grundsteuer in -
Grundsteuer
A (= Agrar, d.h. Grundstücke der
Land- und Forstwirtschaft) Besteuerungsgrundlage ist der nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Ausgehend vom Einheitswert setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest, der auch den Gemeinden mitgeteilt wird (= Grundsteuermessbetrags-Mitteilung). Dieser wird dann mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert.
Wichtig: Das Steueramt ist an die in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Feststellungen gesetzlich gebunden. Einwendungen können nur dem zuständigen Finanzamt dargelegt werden.
Eigentumswechsel: Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, dass es sich bei der Grundsteuer um eine Jahressteuer handelt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Umschreibung durch das Finanzamt auf den Käufer erfolgt daher zum 01.01. des auf die Übereignung folgenden Kalenderjahres. Beispiel: Das Objekt wurde zum 31.03.2020 verkauft. Die Umschreibung des Finanzamts auf den Käufer erfolgt zum 01.01.2021. Der Verkäufer bleibt für das gesamte Jahr 2020 steuerpflichtig. Unabhängig von der Rechtslage besteht die Möglichkeit, den Eigentümerwechsel vorab durchzuführen. Die benötigten Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sobald diese Formulare vollständig ausgefüllt sind, kann eine Umschreibung von uns vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine unterjährige Umschreibung nur möglich ist, wenn die gesamte wirtschaftliche Einheit übergeben wurde. Wird bspw. das Grundstück geteilt oder das Gebäude geht auf verschiedene Käufer über, kann eine Umschreibung von uns erst nach Zugang der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung des Finanzamts erfolgen.
Weitere Steuern und Gebühren
| Öffnungszeiten Bürgerbüro: ACHTUNG: Der Publikumsverkehr in Bürgerbüro und Rathaus ist eingeschränkt. Es wird weiter mit Terminvergaben gearbeitet. Nutzen Sie hierfür unsere Online Terminvergabe Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Annahmeschluss für KfZ- Wir weisen darauf hin, dass zurzeit Führerschein- und Kfz-Angelegenheiten nur für Bibliser Bürger/-innen ausgeführt werden. Ordnungsamt:Montag, Mittwoch, Freitag Mittwoch BauamtMittwoch Sprechzeiten des BürgermeisterDie Sprechzeiten des Bürgermeisters werden nach telefonischer Vereinbarung über das Vorzimmer, Frau Müller-Reibenspiess, Tel. 06245/28-22 oder per E-Mail, abgestimmt. Mailadresse Bürgerbüro Zentrale Telefonnummer: Adresse: Darmstädter Straße 25 68647 Biblis |