Den elektronischen
Reisepass gibt es seit 01.11.2005
Am 01.11.2005 führte die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten
EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten
ein. Der Chip im ePass enthält seit März 2007 die üblichen Passdaten, das
Lichtbild und zwei digitale Fingerabdrücke.
Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder
Kinderreisepass beantragen, ist bei der Anfertigung der Passbilder folgendes
zu beachten:
Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen
und weltweit anerkannt werden, wird
ein biometrisches Passfoto benötigt. Andere Passfotos können nicht mehr benutzt
werden. Es ist in der Größe 4,50 cm x 3,50 cm im Hochformat ohne Rand abzugeben.
Die Gebühren für den Reisepass sind folgende:
Bei Antragstellung vor
Vollendung des 24. Lebensjahres hat der Reisepass eine Gültigkeitsdauer von 6
Jahren. Hierbei werden folgende Varianten unterschieden:
32-seitiger Reisepass:
37,50 €
48-seitiger Reisepass:
59,50 €
32-seitiger
Express-Reisepass: 69,50 €
48-seitiger
Express-Reisepass: 91,50 €.
Bei Antragstellung
nach Vollendung des 24. Lebensjahres hat der Reisepass eine Gültigkeitsdauer
von 10 Jahren. Hierbei werden folgende Varianten unterschieden:
32-seitiger Reisepass: 60,00 €
48-seitiger Reisepass:
82,00 €
32-seitiger
Express-Reisepass: 92,00 €
48-seitiger
Express-Reisepass: 114,00 €.
Alle vor dem 01.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe behalten
ihre vorgesehene Gültigkeit.
Nähere Informationen zum neuen Reisepass erhalten Sie hier