BürgerversammlungMindestens einmal im Jahr findet nach den Bestimmungen der Hessischen
Gemeindeordnung eine Bürgerversammlung statt. Ziel und Zweck der
Bürgerversammlung ist es, die Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
zu unterrichten und diesen zu ermöglichen, gezielte Fragen an Verwaltung und
Parlament zu stellen. Tagesordnung, Zeitpunkt und Ort werden ebenfalls
öffentlich bekannt gemacht. ⇑ / Frau Wolf | Sitzungstermine There are no events in the selected timespan for this unit. |