300 Jahre Simultaneum in NordheimGeschichtliches Ab dem Jahr 1129, dem Jahr der schriftlichen Ersterwähnung von
Nordheim, war Nordheim ein bischöflich-wormsisches Dorf. Es gehörte gemeinsam
mit Lampertheim, Hofheim und Bobstadt zum Amt Stein, dessen Sitz die
gleichnamige Burg im Steiner Wald war. Nicht zuletzt durch die hartnäckigen
Freiheitsbestrebungen der Wormser Bürger, die ihre rechtsstädtischen Freiheiten
gegenüber ihrem Bischof während des ganzen Mittelalters behaupten konnten, (im
Gegensatz zu Mainz, das der Mainzer Bischof militärisch unterwarf), waren die
Wormser Bischöfe oft in Geldnot um sich Verbündete gegen die Stadtbürger oder
bei bischöflichen Neuwahlen gegen die Gegenkandidaten zu leisten. So waren sie schon früh genötigte Teile ihrer Besitzungen als erbliches Lehn, wie im Falle Bobstadts an Niederadlige der Umgebung, zuletzt von 1440-1780 an das Rittergeschlecht der Frankensteiner abzugeben. 1387 in Folge einer kostspieligen Fehde, musste der Wormser Bischof die Hälfte seiner Stadt Ladenburg und des Amtes Stein für 21.000 rheinische Goldgulden an seinen Schutzherren, den Kurfürsten von der Pfalz in Heidelberg verpfänden. Es wurden nicht die Ländereien geteilt, sondern es erfolgte eine Teilung der Gerechtsame und der Einkünfte. Ansonsten sollte das verpfändete Gebiet gemeinschaftlich verwaltet werden. Das Amt Stein zählte fortan zum pfälzischen Oberamt Heidelberg. Im Lauf der Zeit gelang es der Pfalz immer mehr, seinen Mitregenten den Bischof von Worms zurückzudrängen. So war Pfalz bald für die Militärfolge allein zuständig. (siehe auch: Rudolf Kunz, Die Burg Stein, Bergstr. Geschichtsbl., Kr. Bergstr. Bd. 4, 1971) Reformationszeit Ortskirchengeschichtliches Beginn des Simultaneums |