Bestattungstermine
Trauerfeiern und Bestattungen - Regeln ab dem 02.04.2022 Für Trauerfeiern und Bestattungen entfällt ab dem 02. April 2022 der bisher geltende Mindestabstand bei der Bestuhlung sowie die Maskenpflicht. Das Hessische Innenministerium teilt hierzu mit: nach der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmeverordnung (CoBaSchuV) vom 29. März 2022 wird ab dem 02. April 2022 auf eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie gesetzt. Danach ist jede Person angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Die vor der Pandemie üblichen Stuhlkapazitäten inder Trauerhalle werden wieder zur Aufstellung kommen. Eine Änderung, insbesondere bei geänderten rechtlichen Grundlagen, bleibt vorbehalten. ⇑ / Frau Schäfer |